Unser Zuverdienstprojekt
In diesem Projekt erhalten Menschen, die wegen ihrer psychischen Erkrankung ausgegrenzt und ins berufliche Abseits gestellt wurden, eine sinnstiftende Beschäftigung. Die Teilnehmer*innen beziehen bereits volle oder vorübergehende Erwerbsminderungsrente und haben es auf Grund ihrer psychischen Beeinträchtigung oder Abhängigkeitserkrankung besonders schwer Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu finden. Ein strukturierter Tagesablauf ist aber für ihre psychische Stabilität elementar wichtig.
Diese sinnvolle Betätigung im Zuverdienst ermöglicht:
- gesellschaftliche und soziale Teilhabe
- eine arbeits- und beschäftigungsorientierte Tagesstruktur
- Erhalt bzw. Stabilisierung der psychischen Gesundheit
- Hinführung zur beruflichen Eingliederung
Für Betroffene bietet das Zuverdienstprojekt die Möglichkeit, eigene Leistungsfähigkeiten zu erkennen und eventuell zu steigern, soziale Kontakte aufzubauen und die individuellen Fähigkeiten zu erweitern.
Gleichzeitig kann das Zuverdienstangebot vermehrten Klinikaufenthalten entgegenwirken, das Selbstwertgefühl steigern, sinnstiftende Tagestrukturierung bieten und persönliche Lebensperspektiven eröffnen.
Unser Angebot
- Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- Sinnstiftende und geregelte Tagesstruktur
- Ablenkung durch Arbeit/Beschäftigung
- Behinderungsgerechte Einbindung in Arbeitsprozesse
- Unterstützung beim Aufbau und Erhalt sozialer Kontakte
- Verbesserung der finanziellen Situation durch Auszahlung einer Motivationszuwendung
- Anteilige Übernahme entstehender Fahrtkosten (50 %)
Beschäftigungsbereiche
- Hauswirtschaft / Kiosk
- Kreativatelier / Nähen und Gestalten
- Büroservice / Empfang
- Produktion / Montage / Konfektionierung
- Zuarbeit Holzwerkstatt
- Verkauf (facettenReich und Kleiderei)
- Hausmeisterservice
- Saisonal: Friedhofpflege, Produktionshilfe in Firmen vor Ort
Zugangsvoraussetzungen
Zuverdienstprojekte sind niedrigschwellige tagesstrukturierende Angebote. Niedrigschwellig bedeutet Zugang ohne hohen bürokratischen Aufwand. Zu Beginn der Teilnahme wird
- ein Nachweis über das Bestehen einer Behinderung im Sinne des §99 SGB IX (Fachärztliche Stellungnahme) sowie
- ein Nachweis über den Bezug einer Erwerbsminderungsrente und/oder ggf. (zusätzlichen) Grundsicherung
benötigt.
Motivationszuwendung
Für die Anwesenheitsstunden erhält die/der Teilnehmer*in eine individuelle Motivationszuwendung. Die Höhe der Motivationszuwendung richtet sich nach dem entsprechenden Arbeitsbereich, in dem die Beschäftigung stattfindet. Je nach Arbeitseinsatz kann der Stundensatz variieren.