Andere Leistungsanbieter statt Werkstatt

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat mit den „Anderen Leistungsanbietern“ nach § 60 SGB IX eine neue Möglichkeit der Beschäftigung geschaffen. Bereits seit Anfang 2018 können nicht nur Werkstätten für behinderte Menschen Werkstatt-Leistungen erbringen. Menschen mit Werkstatt-Anspruch erhalten bei MiL als sog. „Anderen Leistungsanbieter“ eine Alternative zum bisherigen Angebot.

Als erster Träger in Unterfranken hat MiL-Mitten im Leben im August 2020 die Zulassung zum sogenannten „Anderen Leistungsanbieter“ erhalten. Seither bietet MiL-Mitten im Leben Menschen mit psychischer Erkrankung und/oder Abhängigkeitserkrankung die Möglichkeit der Beschäftigung in eigenen Arbeitsbereichen und teilweise auch in betriebsintegrierten Arbeitsbereichen an. Dazu kooperiert MiL-Mitten im Leben mit aufgeschlossenen Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes unterschiedlicher Branchen. Gemeinsam kann so durch eine gezielte und aktive Begleitung ein passender Arbeitsplatz für die individuellen Interessen und Fähigkeiten der jeweiligen Person erschlossen werden.

Unser Ziel ist es, den Übergang aus dem internen oder betriebsintegrierten Arbeitsbereich in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aktiv und praxisnah zu fördern – sofern es der/die Betroffene möchte.

Andere Anbieter Schreibtisch

„Es gibt uns in der Region, weil alle Menschen gleiche Chancen verdienen, aber nicht die gleichen Chancen haben. Wir entdecken Potenziale, begleiten Menschen, die sich auf uns einlassen und mit uns an sich arbeiten wollen. Diesen Menschen trauen wir viel zu, damit sie selbst ihren Stärken, ihren Gefühlen und ihren Kompetenzen vertrauen können. Für diese Menschen machen wir uns stark und schaffen Zugänge zu unseren Kooperationspartnern. MiL kann Inklusion, denn wir ermutigen Unternehmen, Neues auszuprobieren, und sich auf diese Erfahrungen einzulassen, Menschen mit Beeinträchtigungen als Kolleg*innen im Betrieb oder als Teil eines Teams zu haben.“, so das Statement der Geschäftsführerin Yvonne Schnellbacher

MiL – Mitten im Leben bietet als „Anderer Leistungsanbieter“ einen Arbeitsbereich an (keinen Berufsbildungsbereich). Im Vorfeld zur Aufnahme in den Arbeitsbereich wird ein sog. Gesamtplanverfahren beim zuständigen Kostenträger eingeleitet. Mit der Sonderregelung des § 58 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 2 SGB IX wird der direkte Eintritt in den Arbeitsbereich für Personen eröffnet, die die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit bereits auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erlernt und ausgeübt haben und dadurch über die notwendige Leistungsfähigkeit verfügen. Nach Kostenzusage erfolgt die Aufnahme in den Arbeitsbereich.

Gesamtanzahl der vorgehaltenen Plätze = 12

Einsatzbereiche

Gartenarbeit
Upcycling Produkte Taschen
Paket ausliefern Lager Logistik
Fass ausliefern Transport Logistik
Montagearbeit