Andere Leistungsanbieter statt Werkstatt

Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat mit dem § 60 SGBIX „Andere Leistungsanbieter“ als neue Möglichkeit geschaffen. Bereits seit Anfang 2018 können nicht nur Werkstätten für behinderte Menschen Werkstatt-Leistungen erbringen. Menschen mit Werkstatt-Anspruch erhalten bei MiL als „Anderen Leistungsanbietern“ eine Alternative zum bisherigen Angebot.

Als „Anderer Leistungsanbieter“ richtet sich das Angebot von Mil – Mitten im Leben vorwiegend an Menschen, die auf Grund einer seelischen Behinderung (Sucht- und/oder psychische Erkrankung) oder einer geistigen und körperlichen Behinderung und den daraus resultierenden Einschränkungen der Erwerbsfähigkeit nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem freien Arbeitsmarkt tätig sein können.


MiL – Mitten im Leben bietet als „Anderer Leistungsanbieter“ nur einen Arbeitsbereich an (kein Berufsbildungsbereich). Im Vorfeld zur Aufnahme in den Arbeitsbereich wird zur Einleitung des Gesamtplanverfahrens ein Sozialbericht erstellt. Der Sozialbericht wird mit dem Berichtsbogen WfbM beim Bezirk Unterfranken eingereicht. Nach Kostenzusage erfolgt die Aufnahme in den Arbeitsbereich.


Gesamtanzahl der vorgehaltenen Plätze = 12

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